Klinisch-Psychologische Diagnostik

Die klinisch-psychologische Diagnostik dient der Abklärung von individuellen Fähigkeiten, Stärken und Schwächen und hat zum Ziel, die aktuelle Problemlage, mögliche Auslösefaktoren aber auch vorhandene Ressourcen zu erfassen um in weiterer Folge individuelle Lösungswege und Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Je frühzeitiger passende Hilfen eingeleitet werden, desto eher kann der Leidensdruck reduziert und einer Entstehung bzw. Manifestation einer psychischen Erkrankung entgegengewirkt werden.

Der diagnostische Prozess umfasst ein Gespräch mit den Eltern, ein Gespräch mit dem Kind sowie den Einsatz standardisierter psychologischer Tests. Bei Bedarf und Einverständnis der Eltern wird auch das weitere Umfeld (Kindergarten, Schule, TherapeutInnen …) in den Diagnoseprozess miteinbezogen; etwa durch Ausfüllen eines Fragebogens oder (Telefon-)Gesprächen. Die Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für Maßnahmen- und Behandlungsvorschläge.

Ich sehe mich bei Kindern / Jugendlichen ab zwei Jahren als Ansprechpartnerin für folgende Themen:

  • Abklärung des Entwicklungsstandes (Ermittlung von Potenzialen und Schwächen in der kognitiven, sprachlichen, motorischen, sozialen und emotionalen Entwicklung; Abklärung einer Integrationsmaßnahme im Kindergarten oder Hort [F1-Formular]…)
  • Schuleingangsdiagnostik
  • Lern- und Leistungsdiagnostik (z.B. Leistungsabfall; Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen; Aufmerksamkeits-/ Konzentrationsschwierigkeiten [ADHS]; …)
  • Emotionale- und Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Aggression, Ängste, Rückzug, …)
  • Verdacht auf Autismus-Spektrum-Störung
  • Sonstige Auffälligkeiten (z.B. nach Trennung, Scheidung, Krankheit, Tod eines Angehörigen…)

Seit 01.01.1995 ist klinisch-psychologische Diagnostik eine Sachleistung der Pflichtversicherung und kann bei niedergelassenen VertragspsychologInnen und WahlpsychologInnen für klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch genommen werden.
Ich bin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als Wahlpsychologin geführt. Sie sind daher zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung für Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweils leistungszuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe von bis zu 80% des Vertragstarifes berechtigt.
Wichtig dafür ist eine Überweisung eines Arztes (Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachärzte für Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie).
Auf dem Zuweisungsschein muss vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird. Zudem muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD10 angegeben werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt darauf hin.