Organisatorisches

Verschwiegenheit

Als Psychologin unterliege ich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, verankert im Psychologengesetz (2013), §37 als auch aufgrund der Ethikrichtlinien für meine Berufsgruppe der Schweigepflicht.

Kosten

Seit 01.01.1995 ist klinisch-psychologische Diagnostik eine Sachleistung der Pflichtversicherung und kann bei niedergelassenen VertragspsychologInnen und WahlpsychologInnen für klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch genommen werden.
Ich bin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als Wahlpsychologin geführt. Sie sind daher zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung für Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweils leistungszuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe von bis zu 80% des Vertragstarifes berechtigt.
Wichtig dafür ist eine Überweisung eines Arztes (Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachärzte für Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie).
Auf dem Zuweisungsschein muss vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird. Zudem muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD10 angegeben werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt darauf hin.
Das Pauschal-Honorar für klinisch-psychologische Diagnostik wird zunächst vom Patienten bezahlt und bei Erfüllung der Voraussetzungen erhält der Patient bis zu 80% rückerstattet. Die Höhe des Honorars ist abhängig von Umfang und der Fragestellung. Für genaue Auskünfte diesbezüglich kontaktieren Sie mich gerne.

Das Honorar für eine Beratung oder Behandlung im Einzelsetting für die Dauer von 50 Minuten beträgt €80.

Bei Interesse an weiteren Honorarauskünften für Gruppen- oder Paarberatung, Vorträge, Seminare und Elternabende kontaktieren Sie mich gerne.

Sollten Sie und/oder Ihr Kind einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie dies mindestens 24 Stunden zuvor telefonisch oder per SMS abzusagen. Bei nicht rechtzeitiger Absage/ Nicht-Erscheinen ist eine Pauschale von €40 zu bezahlen.